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23. Juli 2019
Bundesrat stimmt zu: Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Nun also doch: Der Bundesrat hat am 28.6.2019 den Sonderabschreibungen im Mietwohnungsneubau zugestimmt. Damit kann das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus nach dessen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Rückblick:
Der Bundestag hatte die Neuregelungen im Dezember 2018 verabschiedet.
Der Bundesrat hatte den Beschluss dann aber von der Tagesordnung genommen

 

 

Hier nochmals die Eckdaten der Neuregelung:

  1. Die Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, die im Zeitraum vom 1.9.2018 bis zum 31.12.2021 beantragt wurden oder werden.
  2. Sie beträgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei Folgejahren bis zu fünf Prozent jährlich neben der linearen AfA – und somit insgesamt 28 Prozent der förderfähigen Kosten.
  3. Begrenzt wird die steuerliche Förderung auf Vorhaben, die 3.000 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnraum (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten.
  4. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wird auf 2.000 Euro pro Quadratmeter gedeckelt.
  5. Eine räumliche Begrenzung ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vorgesehen.
  6. Gefördert werden auch neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden.

 

Einschränkung:

  1. Die Wohnung muss dauerhaft bewohnt sein (also nicht als Ferienwohnung vermietet bzw. untervermietet werden).

 

Ausblick:

  1. Vorgesehen sind auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude – wenn sie zu neuem Wohnraum führen.
  2. Laut einer Ankündigung des Kanzleramtes würde die Bundesregierung eine Anhebung der Obergrenze für Ballungsgebiete zu Protokoll geben.

 

Damit kann das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus nach dessen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

 

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