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12. November 2020
KfW-Schnellkredit: Nun auch für kleine Unternehmen zugänglich

Ab sofort ist der KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten zugänglich. Der Kredit kann für Anschaffungen und laufende Kosten genutzt werden. Die aktuellen Kredithöchstbeträge, welche sich nach der Anzahl der Beschäftigten richten, belaufen sich auf folgende Beträge:

  • Pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen: max. 300.000 Euro
  • Pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen: max. 500.000 Euro
  • Pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen: max. 800.000 Euro

Pro Unternehmensgruppe kann allerdings maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 erhalten werden. Das Bankenrisiko wird zu 100% von der KfW übernommen. Dies soll dazu führen, dass der Kredit ohne weitere Kreditrisikoprüfung schnell bewilligt werden kann.

Weitere Informationen wie z.B. die einzelnen Antragsvoraussetzungen können der Website der KfW entnommen werden. Falls Sie Fragen haben oder bei der Beantragung Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Carsten Deecke
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Fachberater für Sanierung u. Insolvenz­verwaltung (DStV e.V.)
cdeecke@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 0