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4. August 2021
Rückmeldeverfahren der Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS)

Mit der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS), die zu Beginn der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 beschlossen und umgesetzt wurde, um von der Corona-Pandemie betroffene Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen finanziell zu unterstützen, wurden insgesamt Zuschüsse von über 500 Mio. Euro ausgezahlt.

Das damals angekündigte Rückmeldeverfahren ist nun am 15. Juli 2021 gestartet. Empfänger der Hilfszahlungen werden nun gebeten, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass zu ermitteln und diesen mit den damaligen Prognosewerten abzugleichen. Es gilt letztlich, den tatsächlichen Förderbedarf zu bestimmen, um zu prüfen, ob die Zuschüsse sachgerecht in Anspruch genommen wurden.

In Fällen, in denen die Prüfung ergibt, dass ein zu hoher Zuschuss erhalten wurde und eine Rückzahlung erforderlich ist, werden Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung angeboten.

Informationen zum genauen Ablauf des Rückmeldeverfahrens inklusive eines kurzen Erklär-Videos findet man auf der Website des IFB.

Olaf Neumann
Steuerberater | Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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