21. November 2019
Der Anfang der großen EU Mehrwertsteuer Reform

Zwischen 2022 und 2024 will die EU ein ganzheitliches Mehrwertsteuersystem einführen. Um bis dahin für mehr Klarheit über Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte und Konsignationslager zu sorgen, sollen die so genannten Quick Fixes als Sofortmaßnahmen ab dem 1.1.2020 eingeführt werden:

1. Innergemeinschaftliche Lieferungen/Innergemeinschaftliches Verbringen:

Als Vorabfazit kann festgehalten werden, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung deutlich verschärft werden. Zukünftig muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) im Zeitpunkt des Transports vom Empfänger vorgelegt werden. Hierzu hat der Verkäufer beziehungsweise Lieferer die Richtigkeit der angegebenen USt-IDNr. zu kontrollieren und diese anschließend in der zusammenfassenden Meldung anzugeben. Ergänzend werden auch zwei korrespondierende Transportnachweise erforderlich, insbesondere die laufenden Abfragen der Nachweise und der Archivierung werden unumgänglich.
Sollte der Lieferer seiner Verpflichtung zur Abgabe der zusammenfassenden Meldung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, kann die Steuerbefreiung bei einer Innergemeinschaftlichen Lieferung ab dem 1.1.2020 versagt werden.

2. Reihengeschäft

Bei einem Reihengeschäft sind nicht nur zwei Unternehmer an einer Lieferung beteiligt. Ein oder mehrere Zwischenhändler helfen bei der Beförderung der Ware. Bisher sind diese Zwischenhändler europaweit unterschiedlich behandelt worden.
Durch die Quick Fixes wird eine EU-weit vereinheitlichte Richtlinie eingeführt. Sie soll für eine europaweite einheitliche Beurteilung sorgen.

3. Konsignationslager

Die bisher europaweit geltenden unterschiedlichen Regelungen werden einer europaweiten Richtlinie ab dem 1.1.2020 weichen. Eingeführt wird die Verpflichtung eines Registers als Teil der Buchführung mit zusätzlichen Aufzeichnungspflichten. Eine Klarstellung, wie das Register zu führen ist, steht noch aus.

Sollten Sie ein Konsignationslager unterhalten, besteht entsprechender Beratungsbedarf.

Zusammenfassung:

Mit den skizzierten Änderungen wird insbesondere eine Vereinheitlichung der europaweiten Regelungen und Missbrauchsverhinderung angestrebt. In der Praxis führt es insbesondere zu deutlichen Verschärfungen der Beleg- und Buchnachweise. So sind unter anderem die qualifizierten Kontrollen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor dem Transport einzuholen und zu archivieren.

Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung der Reihengeschäfte und Konsignationslager sollen die Quick Fixes eine europaweite Gleichbehandlung erreichen und damit auch zusätzliche Rechtssicherheit.