20. April 2020
Covid Blog 20. April 2020: Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegungsfrist nach §325 HGB
20.04.20  |  Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegungsfrist nach §325 HGB

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bei grundsätzlich fortbestehender Offenlegungsfrist nach §325 HGB in seiner Pressemitteilung vom 8. April 2020 folgende entlastende Maßnahmen für Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse aufgrund der Corona-Krise bisher nicht fristgerecht einreichen konnten: