04.08.21 | Rückmeldeverfahren der Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS)
Das damals angekündigte Rückmeldeverfahren ist nun am 15. Juli 2021 gestartet. Empfänger der Hilfszahlungen werden nun gebeten, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass zu ermitteln und diesen mit den damaligen Prognosewerten abzugleichen.