17. Juni 2021
Covid Blog 17. Juni 2021: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – Verlängerung der zeitlichen Anwendung bis zum 31.12.2022
17.06.21  |  Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – Verlängerung der zeitlichen Anwendung bis zum 31.12.2022

Der Gesetzgeber hat die seit 01.07.2020 bekannte Regelung zur Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes i. H. v. 7% für erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) über den 30.06.2021 hinaus um 1½ Jahre bis zum 31.12.2022 befristet verlängert. Für die Abgabe von Getränken gilt unverändert der Umsatzsteuersatz i. H. v. 19%.

Für sog. Kombi-Angebote aus Speisen inklusive Getränken (z.B. Buffet, All-Inclusive-Angebote) hat die Finanzverwaltung für diese Zeit eine pauschalierte Aufteilung des Gesamtentgeltes zugelassen. Der Getränkeanteil darf pauschal mit 30% geschätzt werden.