27.04.20 | Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und Förderer
Mit dem BMF-Schreiben vom 9. April 2020 erleichtert die Finanzverwaltung die notwendigen Grundlagen dafür, dass steuerbegünstigte Rechtsträger – unabhängig vom tatsächlich geförderten Satzungszweck und ohne Gefährdung der eigenen steuerlichen Begünstigung – Hilfsleistungen zur Bewältigung der Corona-Krise anbieten können.