Tax Compliance Platform

Zeitschrift für Steuer- und Wirtschaftsberatung
des deutschen Mittelstandes in Spanien

Die Zeitschrift für Steuer- und Wirtschaftsberatung des deutschen Mittelstandes in Spanien begleitet dieses Projekt, indem es über relevante spanische Steuer- und Rechtsthemen informiert.

Die Herausgeber und Autoren sind maßgebliche Mitwirkende an der ITCP-Lösung und werden diese publizistische Plattform nutzen, um informativen Mehrwert zu schaffen. Der Fokus unserer Bemühungen richtet sich dezidiert an ein Segment der Wirtschaft, dessen Probleme und Bedürfnisse insbesondere im Zusammenhang mit Auslands-Engagements wir besonders gut kennen: dem deutschen Mittelstand. Im Folgenden beschreiben wir die Grundlagen unserer Philosophie und den Werdegang eines schwierigen Entwicklungsprojekts.

 

Aus dem Inhalt

Warum gibt es diese Zeitung?
Dipl. Kfm. Willi Plattes, Asesor Fiscal – Steuerberater

Bildung eines Qualitätsclusters
Sabine Geiger; Dr. Simone Wick; Dr. Erich Schauer; Holger Müller, Hans-Peter Wagner; Dr. Christoph
Steiger, Senior-Partner / Digital bei Roland Berger.

Digitale Plattformen revolutionieren unsere Wirtschaft
Dr. Christoph Steiger, Senior-Partner / Digital bei Roland Berger

GoBD – Neufassung vom 11. Juli 2019
Dipl.-Kfm. Willi Plattes, Asesor Fiscal – Steuerberater

International Tax Compliance Platform
Clarissa Heiss, Carola Loy, Ralf Apfel, Klaus Brandt, Markus Heubeck, Willi Plattes

 


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Zeitschrift für Steuer- und Wirtschaftsberatung des deutschen Mittelstandes in Spanien, Ausgabe 1 / 2019
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International Tax Compliance Platform

Wertekanon des deutschen Mittelstands

Den erfolgreichen Wertekanon des deutschen Mittelstandes sehen wir als Leuchtturm für verantwortungsvolles Unternehmertum. Der Mittelstand verfolgt keinen nüchternen Shareholder Value. Im Mittelpunkt steht das Wohlergehen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und der Menschen in der Region. Es wird eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens gepflegt. Die Mitarbeiter sind lange im Betrieb; man sieht sich täglich und arbeitet intensiv zusammen. Interessante Aufgabenfelder, hohe Fachkompetenz und im Zweifelsfall kurze Wege zum Chef sichern ein nachhaltiges Engagement. Weil jeder leistet, was Aufgabe und Situation erfordern, brauchen Mittelständler anders als Großkonzerne eigentlich keine Richtlinien.

 

Erfahrungswerte

Unsere Beobachtungen über viele Jahre hinweg haben gezeigt, dass die mit Abstand größte Problematik die länderübergreifende buchhalterische und steuerliche Betreuung von deutschen Firmen darstellt, die in Spanien aktiv werden. Das deckt sich mit den o.a. Aussagen der Mittelstandsvereinigungen. Im spanisch-deutschen Kontext steht auf der Wunschliste ganz oben eine konfliktarme Migration der spanischen Daten- und Steuerwelt in die deutsche. Aktuell wird diese Migration zumeist mittels Excel und Belegtransfer per Mail abgearbeitet. Das bedingt eine komplexe, fehleranfällige und aufwändige Kommunikation.

 

 


 

In Kürze

Liquidation einer S.L. – Einlagenrückgewähr

Der deutsche Fiskus kann die (Schluss)Auskehrungen im Rahmen einer Liquidation als Leistung nach
§ 27 Abs. 8 Satz 3 i. V. m. Satz 1 KStG besteuern. In Liquidationsfällen ist zu beachten, dass eine bereits
liquidierte Gesellschaft mangels Rechtspersönlichkeit nicht mehr antragsberechtigt ist. Ein Antrag
nach § 27 Abs. 8 KStG sollte daher zwingend vor dem Liquidationsbeschluss gestellt werden.
Der BFH hat nochmals mit sei nem Urteil vom 10.4.2019 (Az. I R15/16) – vormals schon am
13.7.2016 (Az. VIII R 47/13) – bestätigt, dass aus unionsrechtlichen Gründen die Möglichkeit der
steuerfreien Ein la gen rück ge währ für eine Drittstaatengesellschaft gege ben sein muss.

Es sollte geprüft wer den, ob bei Zah lun gen von Drittstaatengesellschaften von einer steuerfreien Einlagen rück ge währ ausgegangen werden
kann. Das BFH-Urteil aus 2016 wur de im BStBl nicht ver öf ent licht. Sollte die Finanz ver wal tung
einen die Annahme einer steu er f reien Ein la genrück ge währ ableh nen den Bescheid erlas sen,
sollte die ser mit Ver weis auf die BFH-Recht sp rechung ofen ge hal ten wer den. (Überseehaus)

 

Brüssel, 15. Mai 2019 – Mehrwertsteuerbetrug

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