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23. Januar 2020
Vor dem Brexit kommt der “MEGxit“ – Markenrecht, nicht nur eine royale Angelegenheit

Die Briten lernen momentan, Abschied zu nehmen. Bevor das Vereinigte Königreich (voraussichtlich) am 31. Januar 2020 die Europäische Union verlassen wird, hieß es in den vergangenen Tagen Abschied nehmen von Harry, Duke of Sussex, sowie Meghan, Duchess of Sussex. Zumindest im Rahmen von royalen Auftritten wird man die beiden künftig wohl nicht mehr zu sehen bekommen.
Dass dieser Schritt nicht kurzerhand geplant war, zeigen nunmehr Unterlagen zu diversen Markenanmeldungen.

Die Chronologie

Am 21. Juni 2019, weit vor Bekanntwerden des “MEGxit“, beantragten der britische Prinz Harry und seine Frau Meghan Markenschutz für den Namen „Sussex Royal“ sowie den Namen ihrer gemeinnützigen Stiftung „Sussex Royal the Foundation of the Duke and Duchess of Sussex“ in Großbritannien. Das geht aus einem Dokument hervor, das kürzlich auf der Website des Amtes für Geistiges Eigentum veröffentlicht wurde.

Die Markenanmeldungen decken eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen ab. Sie umfassen Bücher, Stifte, Kleidung bis hin zu Charity- bzw. Wohltätigkeitskampagnen sowie Workshops. Dies würde es ermöglichen, eine eigene Modelinie oder Publikation unter der königlichen Marke „Sussex Royal“ zu veröffentlichen. Die Anmeldungen bedeuten nicht zwangsläufig, dass die Marken auch verwendet werden. Die Royals wollten damit jedenfalls dem Fall vorbeugen, dass andere unter diesem Namen Produkte auf den Markt bringen können. Doch genau hier fängt das Problem an.

Der Schutzumfang und die Priorität

Die vorgenommenen Markenanmeldungen galten bislang nur auf nationaler Ebene im Vereinten Königreich. Für eine Erstreckung des Schutzes dieser Marken auf andere Länder, vor allem mit dem Prioritätsdatum vom 21. Juni 2019, bestand eine Frist von sechs Monaten. Diese Frist wurde offenbar – zumindest teilweise – versäumt.

Die Folge: Anfang Januar wurden die Marke „Sussex Royal“ von Dritten für die USA, Europa und Kanada beantragt.

Am 8. Januar 2020 meldete etwa ein Anwalt aus Los Angeles die Marke „Sussex Royal“ bei den lokalen US-Behörden für den Bereich „Kommunikation über Computerendgeräte, Übertragung und Lieferung von Video und Daten über das Internet und drahtlose Netzwerke“ an.

Am 9. Januar 2020 wurde die Marke „Sussex Royal“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Da die Anmeldegebühr bisher nicht entrichtet wurde, ist nicht bekannt, wer hinter dieser Anmeldung steckt.

Am 12. Januar 2020 ließ die kanadische Firma Royalmount Spirits die Marke „Sussex Royal“ für Alkoholika registrieren.

Die späte Rettung!?

Die Anwälte von Prinz Harry und seiner Frau Meghan sind nicht untätig geblieben und haben am 31. Dezember 2019 bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen globalen Antrag auf Erstreckung der Marken gestellt. Sofern dieser Antrag nicht beanstandet wird, erstreckt sich der Schutz der Marken auch auf die USA, Europa und Kanada und die Markenanmeldungen der Dritten müssten zurückgewiesen werden.

Allerdings kam der Erstreckungsantrag später als sechs Monate nach der ursprünglichen Anmeldung. Es bleibt somit abzuwarten, wie die WIPO entscheiden wird. Sofern die WIPO die Erstreckung wegen Fristversäumnis zurückweist, käme gegebenenfalls ein langer und kostenintensiver Rechtsstreit auf Prinz Harry und seine Frau Meghan zu.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es essenziell ist, die Markenstrategie für den eigenen Markteintritt genau zu planen und etwaige geschäftliche Ausrichtungen und regionale Expansionen zu berücksichtigen.

DAS sollte Ihnen nicht passieren!

Sofern Sie die Anmeldung einer Marke planen, Ihre bereits bestehende Marke regional erweitern wollen oder Fragen zur Markenstrategie haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt
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