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8. Juli 2020
Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für Aufteilung von Gesamtkaufpreisen in der Gastronomie und Hotellerie

Hintergrund:
Im Rahmen der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung für Speisen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 ist eine Aufteilung der Rechnungen auf Speisen und Getränke zwingend erforderlich, da der ermäßigte Steuersatz ausdrücklich nicht für Getränke gilt.

Für die Gastronomie stellte sich in der Folge die Frage, wie das Entgelt bei pauschalen Gesamtverkaufspreisen für Speisen und Getränke (sog. Kombiangebote) im Hinblick auf die aktuell unterschiedlichen Steuersätze aufzuteilen ist. Dies betrifft z. B. ein Buffet bzw. Brunch inklusive Getränken, Frühstück inklusive Getränken, Kaffee mit Kuchen oder ein Menü inklusive Weinbegleitung etc.

Ähnliche Praxisprobleme ergeben sich auch in der Hotellerie, wo ein Pauschalpreis für Übernachtung (ermäßigter Steuersatz) und Frühstück (Regelsteuersatz) nach Steuersätzen aufzuteilen ist.

Pauschale Aufteilung in der Gastronomie
Grundsätzlich ist die einfachste mögliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises zu wählen und diese zu dokumentieren. Als Basis können die Einzelverkaufspreise oder Kalkulationsunterlagen dienen. Praktische Probleme entstehen allerdings, wenn es z. B. keine Einzelverkaufspreise gibt oder Flatrate-Angebote keine nachprüfbare Kalkulation ermöglichen.

Die Finanzverwaltung hat nun mit Schreiben vom 2. Juli 2020 eine Vereinfachungsregelung geschaffen. Danach wird es nicht beanstandet, wenn der Getränkeanteil am Gesamtentgelt in der Zeit bis 30.06.2021 pauschal mit 30 % berücksichtigt wird.

Geänderte pauschale Aufteilung bei Beherbergungsleistungen
Bisher war von der Finanzverwaltung akzeptiert, dass nicht begünstigte Nebenleistungen zu einer Beherbergungsleistung pauschal mit 20 % des Gesamtentgeltes berücksichtigt werden. Dies betrifft z. B. Fälle, in denen neben der reinen Übernachtungsmöglichkeit auch ein WLAN, Flughafen-Shuttle, Parkplatz, Sauna oder Frühstück etc. genutzt werden kann. Dieser Pauschalsatz wurde nun übergangsweise bis 30.06.2021 auf 15 % herabgesetzt.

Sofern sich bei Ihnen hierzu Fragen ergeben, sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Steuerberater an. Dieser unterstützt Sie gerne!

Claus Dreher
Steuerberater
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