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28. Januar 2020
Steuerfallen bei Ferienimmobilien auf Mallorca

Unverändert träumen viele von einer Ferienimmobilie in einer sonnigen Gegend, insbesondere auf Mallorca. Damit diese Vorstellung nicht zu einem Alptraum wird, gilt es im Vorhinein die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Traumimmobilie zu beleuchten.

Unsere Partner Dr. Simone Wick und Tim Wöhler haben in einem Telefonvortrag am 14. Januar 2020 einen Überblick über mögliche Steuerfallen im Zusammenhang mit Ferienimmobilien auf Mallorca gegeben. Im Rahmen dieser monatlichen Vortragsreihe von Advoselect, einem europaweit agierende Verbund unabhängiger deutschsprachiger Wirtschaftskanzleien, wurde aufgezeigt, dass es bei einer Ferienimmobilie in einem anderen Land i.d.R. unerlässlich ist, Rechtsanwälte und Steuerberater sowohl im Belegenheitsstaat der Immobilie als auch im Wohnsitzstaat Deutschland einzubinden.

Der Telefonvortrag kann unter folgendem Link nochmals abgerufen werden: https://fccdl.in/QZ1rylhtbL

Konkret im Fall Mallorca sollten Sie sich vorab mit Fragen wie z.B. Tourismusgesetz und Vermögensteuer auseinandersetzen. Auch ertragsteuerlich wartet in Abhängigkeit von der tatsächlichen Nutzung der Immobilie die eine oder andere Überraschung: aufgrund von Sonderregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien sind Vermietungseinkünfte in beiden Staaten steuerlich zu erfassen. Eine Nichtbeachtung kann unangenehme Folgen seitens der Finanzbehörden auslösen.

Da Immobilien häufig langfristig erworben werden sollte zudem der gesamte Lebenszyklus der Immobilie betrachtet werden und so können auch Fragen des Erbrechts und der Erbschaft-/Schenkungsteuer auftauchen. Gerade in solchen Fällen ist mit Blick auf die Europäische Erbrechtsverordnung und möglicher unerwünschter Folgen das rechtzeitige Aufsetzen eines Testaments ratsam. Im Fall der Fälle können zudem sowohl in Spanien als auch in Deutschland Steuerzahlungen ausgelöst werden, die sogar bei Vermögen auf spanischen Konten ohne Ausgleichsmöglichkeit in beiden Ländern final werden.

Mit rechtzeitiger Planung können Stolperfallen vermieden und die Immobilie auf Mallorca mit Freude erworben werden.

Bei Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich gerne an uns.

Dr. Simone Wick
Steuerberaterin | Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
swick@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 0

Tim Wöhler
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Testamentsvollstrecker, zertifiziert durch die DVEV
twoehler@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 7611466 - 0