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21. Februar 2019
Neuer Fachbereich

Datenschutz und Datenschutzrecht

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit acht Monaten wirksam; ihre Umsetzung stellt Unternehmer und Unternehmen vor eine enorme Herausforderung.
Nachdem der Internetauftritt – z. B. SSL-Verschlüsselung, Datenschutzerklärung, Double-Opt-in – an die neuen Vorgaben angepasst worden ist, sind nunmehr die internen Geschäftsprozesse mit dem neuen Recht in Einklang zu bringen. Hierbei ist insbesondere an das Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses, das Ausarbeiten eines Löschkonzeptes, die regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter und den Umgang mit Auskunftsanfragen der Aufsichtsbehörde zu denken.

Gerne unterstützen wir Sie auch auf diesem Gebiet und stellen Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Frau Irina Behrmann aus unserem Hause vor. Frau Behrmann ist Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DiD). Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Begleitung von Unternehmen und Unternehmern bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Doppelqualifikation als Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte ermöglicht ihr nicht nur, konkrete Datenschutzmaßnahmen gemäß DSGVO umzusetzen, sondern auch, Schadensersatzansprüche abzuwehren und in einen Dialog mit der Aufsichtsbehörde zu treten.

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