Bild: zitzlaff.com
21. Februar 2019
Grußwort

Liebe Leserinnen und Leser,

ein neues Jahr bedeutet für die meisten von uns:

Neue Chancen, neue Vorsätze, Neu-Anfang.

Dabei ändert sich doch eigentlich nichts, nur weil die Jahreszahl sich ändert. Und doch ist es eine Möglichkeit, einmal zurück und wieder nach vorn zu schauen. Auch die Gesetze treten zuhauf zum Jahresanfang in Kraft, wie zum Beispiel einige Gesetze aus dem „Jahressteuergesetz 2018“. Lesen Sie hierzu auch hier.

Auf unserer Homepage finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen.

  • Schwellenwert für elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer
  • Gutschein-Richtlinie im Umsatzsteuergesetz
  • Steuerbefreiungen für private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads
  • oder Elektrofahrrads
  • Job-Ticket: Steuerbefreiung auch für private Fahrten

Eines der zentralen Themen wird sicher wieder die Digitalisierung werden. Dierkes Partner hat im Januar hierzu einen ganztägigen Workshop abgehalten, um für unsere Mandantinnen und Mandanten und uns selbst auf dem Laufenden zu bleiben. Angst haben wir vor diesem Thema nicht, wir sind einfach nur gespannt – und bereit.

Sie hören von uns!

Klaus Dieter Schäfer
Steuerberater | Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
kschaefer@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 0