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24. April 2020
Gesetzes-Update in der Corona-Pandemie

Große Koalition einigt sich auf weitere Hilfen für Kurzarbeiter und Arbeitslose sowie Gastronomen und Schüler

Die Spitzen der Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD haben sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf ein weiteres Maßnahmenpaket verständigt, welches in der Summe einen Umfang von mehreren Milliarden Euro haben wird. Profitieren sollen davon besonders die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Gastronomen und Schülerinnen und Schüler.

 

Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Als Folge der Geschäftsschließungen sowie Lieferunterbrechungen haben bislang etwa 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Nach Schätzungen der Bundesregierung sind dadurch bereits Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen.

Das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 80 Prozent bzw. für Eltern auf bis zu 87 Prozent angehoben werden. Die Erhöhung soll dabei nach der Bezugsdauer gestaffelt werden und gewährt werden, wenn mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt. Ab dem 4. Monat der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld würden 70 bzw. 77 Prozent (Eltern) und ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt werden.

 

Verlängerung Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld I soll für Erwerbslose, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert werden. Sie hätten aufgrund der aktuellen Situation geringe Aussichten auf einen neuen Job, so die Regierungsfraktionen.

 

Steuerhilfen für die Gastronomie

In einem weiteren Schritt soll die Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke in der Gastronomie für ein Jahr gesenkt werden. Hierbei soll vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 der ermäßigte Satz von sieben Prozent gelten.

 

Steuerentlastungen für kleine und mittlere Unternehmen

Zudem soll es Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen geben. Den Unternehmen soll die Verrechnung pauschal ermittelter Verluste in diesem Jahr (15 % der für die Vorauszahlungen 2019 angesetzten Beträge) mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 ermöglicht werden, sodass eine teilweise Erstattung der für 2019 geleisteten Vorauszahlungen erfolgt. Die Betriebe erhalten so Erstattungen von den Finanzämtern, was ihnen zusätzliche Liquidität verschaffen soll. Wenn es dem Unternehmen wieder besser geht und es wider Erwarten im Jahr 2020 doch Gewinn macht, zahlt der Unternehmer diese Finanzspritze wieder zurück. Solange das Unternehmen Verluste ausweist, muss sie nicht zurückgezahlt werden.

 

Mehr Geld für Schulen

Schließlich sollen Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht von zu Hause mit rund 500 Millionen Euro unterstützt werden. Geplant ist ein sogenanntes „Sofortausstattungs­programm“. Damit soll es den Schulen ermöglicht werden, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung erforderlicher Geräte, wie etwa Tablets, zu gewähren. Darüber hinaus ist die Ausstattung der Schulen mit professionellen Online-Lehrangeboten geplant.

Es bleibt auch hier abzuwarten, ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung beschlossen wird.

 

Update: Gutscheine statt Rückerstattung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Freizeiteinrichtungen?

Das Gesetzesvorhaben in Bezug auf den Umgang mit abgesagten Veranstaltungen und geschlossenen Freizeiteinrichtungen, über welches wir an dieser Stelle berichtet haben, wurde Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten. Mitberaten wurden zudem acht Anträge der Opposition.

Inhaltlich befassen sich die Änderungsanträge der Opposition im Wesentlichen mit den bisher vorgebrachten Kritikpunkten, insbesondere im Hinblick auf das auf den Verbraucher abgewälzte Insolvenzrisiko. Vorgebrachte Lösungsansätze sind etwa die Einrichtung eines Sicherungsfonds, aus dem Verbraucher, im Falle einer Insolvenz des Anbieters, entschädigt werden sollen.

Der Bundestag überwies alle Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt
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