30. September 2020
Für Ihren Neustart nach Corona

Investitionen und Innovationen will Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann bei den niedersächsischen Unternehmen mit den niedrigschwelligen Förderprogrammen Neustart Niedersachsen Investition, Neustart Niedersachsen Innovation sowie Innovationsgutscheinen anstoßen.

Für die Maßnahmen wurde ein Budget von 410 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, der seit dem 23.09.2020 für Antragssteller zur Verfügung steht. Um den Neustart zu forcieren, ist eine Antragsstellung in den Programmen NUR BIS ZUM 30.11.2020 möglich.

Weiterhin ist wichtig, dass mit der Durchführung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Dies darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides erfolgen.

Die wesentlichen Programmpunkte hier für Sie kurz zusammengefasst:

1.)     Neustart Niedersachsen Investition:

  • Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt tätig sind, Ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben und die Realisierung des Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen.
  • Es muss ein Umsatzrückgang in den Monaten April bis Juni 2020 zum Vorjahreszeitraum vorhanden sein, der durch die COVID-19 Pandemie hervorgerufen wurde
  • Zuschüsse bis zu 50% möglich, je nach Investitionshöhe bzw. Wirtschaftszweig
  • Das Investitionsgut besitzt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren und leistet durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz

Weitere Informationen finden Sie HIER.

2.)     Neustart Niedersachsen Innovation:

  • Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere der Automobilwirtschaft, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind und Ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben, die mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickeln oder weiterentwickeln wollen.
  • Es muss ein Umsatzrückgang im 2. Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum vorhanden sein
  • Zuschüsse bis zu 60% bis 75% möglich, je nach Wirtschaftszweig

Weitere Informationen finden Sie HIER.

3.)     Innovationsgutscheine

  • Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind und Ihren Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • Es muss ein Umsatzrückgang im 2. Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum vorhanden sein
  • Zuschuss von 80%, maximal 30.000,- € für die Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung oder Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Mit den vorstehenden Programmen sollen die vorhandenen Corona-Unterstützungsmaßnahmen ergänzt werden, um die niedersächsische Wirtschaft zu stabilisieren und wieder zu mobilisieren.

Die Beantragung der Programme erfolgt direkt durch den Antragsteller im Kundenportal der NBank.

Unsere allgemeine Zusammenfassung kann die Beratung im Einzelfall niemals ersetzen und ist teilweise stark vereinfacht, um auf bestimmte Probleme aufmerksam zu machen. Es können nicht alle relevanten Problembereiche angesprochen werden.

Wir beraten Sie daher gerne, ob Ihr Vorhaben zu den Antragsvoraussetzungen passt und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie der weitergehenden Antragsstellung.

Sprechen Sie uns an!

Marco Friederichs
Dipl.-Kfm- (FH)
mfriederichs@dierkes-partner.de
Telefon +49 (0)4131 - 7499 - 0