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22. März 2021
Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion

Fristablauf 31.03.2021 auch für cloudbasierte TSE – Es geht weiter….

Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder zur Umrüstung elektronischer Kassen auf die zertifizierte TSE läuft zum 31. März 2021 aus.

Während sich bei den fest eingebauten TSE Einrichtungen mittlerweile eine gewisse Entspannung einsetzt,  ergeben sich mit Blick auf cloudbasierte TSE-Lösungen weiterhin erhebliche Startschwierigkeiten.

Aktuell soll derzeit nach unseren Informationen nur 1 cloudbasierte TSE Einrichtung zertifiziert sein. Die Anforderungen an die Zertifizierung und Implementierung führen größtenteils weiterhin zu Verzögerungen, so dass womöglich nicht in allen Fällen die Frist zum 31. März 2021 gehalten werden kann.

Eine erneute generelle kurzfristige Verlängerung der Frist durch Bund oder Länder ist derzeit nicht zu erkennen. Ob es gestufte Einführungsregelungen speziell für die Cloud-TSE geben wird, ist unklar.

Angesichts der faktischen Nichtverfügbarkeit von zertifizierten Cloud-TSE-Lösungen sollte beim zuständigen Finanzamt rechtzeitig bis zum 31.03.2021 ein ANTRAG AUF FRISTVERLÄNGERUNG (§ 148 AO) gestellt werden.

Sollten Sie betroffen sein, sprechen Sie uns rechtzeitig an.

Jessica Zollner
Steuerberaterin
jzollner@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 179