3. September 2019
Das bringt der September …

PSD 2 – Online-Bankgeschäfte werden sicherer

Die EU-Zahlungsdienstrichtlinie 2 führt ab dem 14.09.2019 zu höheren Sicherheitsstandards im Online-Banking. Vorläufig gilt die Zahlungsrichtlinie nicht zwingend für alle Transaktionen, da die Implementierung, insbesondere bei Internet-Bestelldienstleitern, noch weitere Zeit in Anspruch nehmen wird. Durch Ihre Bank werden Sie dennoch in den nächsten Wochen darauf aufmerksam gemacht werden, dass zukünftig folgende Sicherheitsstandards zu beachten sind:

1. PSD 2 als verbesserte Authentifizierung

Beim Online-Zahlungsverkehr müssen zwei der folgenden drei Merkmale erfüllt werden. Die Merkmale umfassen z. B. die PIN oder TAN, beim Banking über ein Smartphone außerdem biometrische Charakteristika wie z. B. Fingerabdruck, Gesichtsscan oder Stimme.
Ergänzend zu der Authentifizierung über zwei dieser benannten Merkmale ist eine dynamische TAN zu verwenden. Diese ist, anders als durchnummerierte analoge TAN-Listen, u. a. über eine App oder SMS abzurufen.

2. Schutz von Kreditkarten

Im Bezahlungsvorgang bei Online-Zahlungen muss zusätzlich eine TAN eingegeben werden oder alternativ einige Stellen aus einem selbstbestimmten Sicherheitscode.

3. Zugriff auf Kontozugangsdaten für Drittanbieter

Am umstrittensten ist die Neuerung, dass Banken den Zugriff von Drittanbietern auf die Kontozugangsdaten der Kunden gewähren lassen müssen. Hierunter sind Anbieter wie „Numbrs“ oder „out-bank“ erfasst. Diese bieten Nutzern die Möglichkeit, ihre Bankkonten zum Teil übersichtlicher und effektiver zu verwalten und zu kontrollieren. Indem Banken nunmehr rechtlich verpflichtet werden, diesen Anbietern den Zugriff zu erlauben, erhofft sich die Politik verstärkte Anreize des Wettbewerbs im etablierte (Haus-)Bankgeschäft.

Neue Bedarfssätze für Asylbewerber

Zum 01.09.2019 werden die Bedarfssätze für Asylbewerber neu festgesetzt. Die Geldleistung für Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, reduziert sich von EUR 354 auf EUR 344. Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden künftig lediglich als Sachleistung erbracht. Außerdem wird eine Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Sie können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen bzw. erhalten.

Sonstiges

Mautzuschlag bei Paket-Versand

DHL erhöht im September die Listenpreise für Geschäftskunden. DHL zielt darauf, mit der Preiserhöhung gesteigerte Transport- und Personalkosten auszugleichen. Aufgeschlagen werden pro Paket daher 10 €-Cent.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt
sschuett@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 122