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1. März 2020
Das bringt der März …

Masern: Impfen ist Pflicht!

Seit 01.03.2020 müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, zwingend gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder Beschäftigte im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.

Änderungen im Waffenrecht

Mit der Verschärfung des Waffenrechts wird künftig unter anderem der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert. Dafür erhalten Hersteller neue Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.

Vereinfachung der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten

Zur gezielten Steigerung der Zahl qualifizierter Zuwanderer aus Drittstaaten sieht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 01.03.2020 geänderte Regelungen vor. Um Deutschland für Zuwanderer mit Hochschulabschluss oder qualifizierter Berufsausbildung attraktiver zu machen, wird etwa die Vorrangprüfung für Tätigkeiten im Bereich der qualifizierten Beschäftigung aufgehoben.

Erhöhung der Umzugskostenpauschale

Steuerzahler können im Rahmen eines beruflich veranlassten Umzugs höhere Werbungskostenpauschalen geltend machen. Für Ledige beträgt die Pauschale nun EUR 820,00, für Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaften EUR 1.639,00.

Umweltbonus für E-Autos

Die Kaufprämie für Elektroautos wurde erhöht und beträgt jetzt bis zu EUR 6.000. Der „Umweltbonus“ gilt bis Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurde. Anträge auf Auszahlung der Prämie sind an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu richten. Die Erhöhung ist Teil des Maßnahmepakets zur Förderung der Elektromobilität der Bundesregierung und soll bis 2030 den Absatz von Elektrofahrzeugen erhöhen.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt
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