11. Juli 2019
Das bringt der Juli …

Obergrenze für sozialversicherungspflichtiges Einkommen auf € 1.300,- angehoben

Mit Juli 2019 wird für Arbeitnehmer, die sich mit ihrem monatlichen Lohn in einer sozialversicherungspflichtigen Gleitzone befinden (Midi-Jobber), eine neue Obergrenze eingeführt. Verdient der Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nunmehr zwischen € 450,- bis € 1.300,- monatlich (vormals € 450,- bis € 850,-), werden in diesem Einkommensrahmen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge angesetzt. Diese Neuregelung hat für den Arbeitgeber keine Auswirkungen, da der Bruttolohn unberührt bleibt.
Betroffen sind derweil nicht alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind zum Beispiel Auszubildende (auch Praktikanten) oder Arbeitnehmer, die die betreffende Beschäftigung nur als Nebenjob zur Hauptbeschäftigung ausüben oder Arbeitnehmer, bei denen der Lohn nur deshalb in die Gleitzone fällt, da ausnahmsweise ein Teilmonat abgerechnet wird.

Ab diesem Jahr muss zudem für die Midi-Jobber das tatsächliche Entgelt an die Rentenversicherung gemeldet werden. Dies kann erhöhte Abzüge vom Bruttolohn bedingen.

 

Kindergeld

Erfreuliche Neuerungen für Eltern: Ab Juli 2019 wird das Kindergeld um € 10,- aufgestockt. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beläuft sich damit auf € 204,- monatlich, für das dritte € 210,- und für jedes weitere € 235,-.
Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Entlastungen (Familienentlastungsgesetz) sieht für die Jahre 2019 und 2020 einen weiteren umfangreichen Maßnahmenkatalog vor. So wurde bereits zum 1. Januar 2019 der Kinderfreibetrag auf € 7.620,- angehoben und ab dem 1. Januar 2020 wird dieser nochmals um € 192,- auf € 7.812,- erhöht.

 

Rentenerhöhung

Für deutsche Rentner tritt eine Erhöhung der Bezüge ein. Im Westen werden die Renten um 3,18% (€ 33,05), im Osten um 3,91% (€ 31,89) angehoben. Die Erhöhung wirkt auf die Angleichung der Renten von West- und Ostdeutschland unter dem Schirm des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes hin, das ein einheitliches Rentenniveau bis 2024 anstrebt.

 

Anhebung vom Mindestlohn für Gerüstbauer

Der gesetzliche Stundenlohn für Gerüstbauer wird ab dem 01.07.2019 auf € 11,88 festgelegt. Betroffen sind nicht nur deutsche, sondern auch aus dem Ausland nach Deutschland entsendete Arbeitnehmer.

 

Anlegerschutz im Wertpapierhandel

Die EU-Prospektverordnung tritt ab dem 21.07.2019 in Kraft. Zum einen wird Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert. Zum anderen gelten neue Bestimmungen zur Informationspflicht in Wertpapierprospekten zugunsten einer fundierten Anlageentscheidung von Anlegern.

 

Erhöhung des monatlich unpfändbaren Grundbetrags

Der monatlich unpfändbare Grundbetrag für den einzelnen Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung beläuft sich nunmehr auf € 1.178,59. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich dieser Betrag um € 443,57; für jede weitere um € 247, 12.

 

Erneuerung alter Bedarfsausweise

Energieausweise für Nichtwohngebäude mit Ausstellung im Juli 2009 (Gültigkeit von 10 Jahren) laufen aus und betroffenen Eigentümern wird angeraten, sich neue Energieausweise (Bedarfsausweise) ausstellen zu lassen.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt
sschuett@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 122