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6. Januar 2020
Das bringt das neue Jahrzehnt…

Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Ab dem 01.01.2020 wird für die Dauer von 2 Jahren (bis zum 21.12.2022) der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung weiter herabgesetzt auf nunmehr 2,4-%-Punkte. Erwartet wird eine Entlastung von Arbeitnehmern und Unternehmen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich.

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2020 auf EUR 9,35 angehoben.

Anhebung der Verpflegungspauschalen
Außerdem erfolgt eine Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit von EUR 24,00 auf EUR 28,00 und bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag bei mehrtägigen Abwesenheiten von EUR 12,00 auf EUR 14,00.

Steuerliche Freibeträge
Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2020 auf einen Betrag von EUR 9.408. Die Bundesregierung erwartet damit eine Entlastung der Bürger in Höhe von 10 Milliarden Euro pro Jahr.

BSI-Zertifizierung elektronischer Kassensysteme („Bonpflicht“)
Elektronische Kassensysteme bedürfen nunmehr einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Einzelnen ist unter anderem für jeden Kauf ein Bon auszustellen. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss allerdings in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen. Zudem können die Kassen spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung überprüft werden. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 zur Einführung entsprechender Kassensysteme.

EU-Geldwäscherichtlinie
Für Geschäfte mit Kryptowährungen, Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser gelten ab Januar 2020 strengere Meldevorschriften. Zudem wird ein öffentlicher Zugang zum Transparenzregister geschaffen und eine Vernetzung der nationalen Transparenzregister eingeführt. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/843 und soll die Terrorismusfinanzierung erschweren.

Zensus-Gesetz tritt in Kraft
Mit Wirkung zum 03.12.2019 ist das Zensus-Gesetz in Kraft getreten. Durch EU-Vorgabe ist Deutschland im Jahr 2021 verpflichtet, eine Volkszählung durchzuführen. Es werden die Einwohnerzahl und auch sozialdemografische Werte wie die Erwerbstätigkeit und die Wohnsituation erfasst.

Mehrwertsteuer und Bahntickets
Mit Wirkung ab dem 01.01.2020 wird die Umsatzsteuer für Fahrkarten im Fernverkehr auf den ermäßigten Steuersatz in Höhe 7 % herabgesetzt.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt
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