28.10.20 | Zahlung eines steuerfreien Kindergartenzuschusses auch bei Schließung der Betreuungseinrichtungen?
Der Kindergartenzuschuss (Kita-Zuschuss) kann gem. § 3 Nr. 33 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen gezahlt werden. Insbesondere für den Arbeitnehmer stellt dies eine direkte finanzielle Unterstützung dar, da der Kita-Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei ist.