08.05.20 | Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags
Die Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2019 soll auf Basis eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags für das Jahr 2020 erfolgen. Hintergrund hierzu ist, dass aufgrund der Corona-Krise viele Unternehmen im Jahr 2020 einen rücktragsfähigen Verlust erwarten müssen.