08.07.20 | Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für Aufteilung von Gesamtkaufpreisen in der Gastronomie und Hotellerie
Im Rahmen der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung für Speisen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 ist eine Aufteilung der Rechnungen auf Speisen und Getränke zwingend erforderlich, da der ermäßigte Steuersatz ausdrücklich nicht für Getränke gilt.