23. Oktober 2020
Corona Überbrückungshilfe Phase 2 – Anträge ab sofort möglich

Ab sofort können Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfen gestellt werden. Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Zugangsbedingungen wurden in der 2. Phase abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Insbesondere folgende Änderungen sind hervorzuheben:

Antragsberechtigte Unternehmen

Antragsberechtigt in der zweiten Phase sind nun bereits Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen

  • von mind. 50 % in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • von mind. 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Förderhöhe

Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzrückgängen der Fördermonate (September, Oktober, November, Dezember) im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr. Die Berechnung wird jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen.

Der Zuschuss zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten wurde in der 2. Phase wie folgt erhöht:

  • 90 % (bisher 80 %) der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang > 70 %
  • 60 % (bisher 50 %) der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang ≥ 50 % und ≤ 70 % und
  • 40 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang ≥ 30 % und < 50 % (bisher mehr als 40 % im Vergleich zum Vorjahresmonat).

Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 € pro Monat.

Die Beantragung der Überbrückungshilfe II erfolgt – wie die Überbrückungshilfe I – über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Sprechen Sie uns gerne an, sofern Sie Fragen haben oder wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können.

Carsten Deecke
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Fachberater für Sanierung u. Insolvenz­verwaltung (DStV e.V.)
cdeecke@dierkes-partner.de
Telefon +49 - (0)40 - 36156 - 0