25. März 2020
Corona-Epidemie: Zusätzliche Hilfen für Unternehmen in Niedersachsen

Die Dynamik des Corona-Virus hält die Welt seit Wochen in Atem. Fast genauso dynamisch sind die vielfältigen Informationen und Veröffentlichung bezüglich der Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft.

Um Ihnen als Unternehmer eine Orientierung über die möglichen Hilfsmaßnahmen zu geben, haben wir diese hier für Sie kurz zusammengestellt (Stand: 25.03.2020 – 10:00 Uhr):

1.)    NBank – Hilfen für niedersächsische Unternehmen

a.       Zuschuss für Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende), Kleinst- und Kleinunternehmen sowie freiberuflich Tätige mit bis zu 49 Beschäftigten:

Es wird ein Liquiditätszuschuss für z.B. Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen, gestaffelt nach Betriebsgröße gezahlt. Die Staffelung beträgt:

bis 5 Beschäftigte:                                        3.000,- €

bis 10 Beschäftigte:                                      5.000,- €

bis 30 Beschäftigte:                                   10.000,- €

bis 49 Beschäftigte:                                   20.000,- €

Der Zuschuss kann auch von Start-Ups in Anspruch genommen werden, die jünger als 5 Jahre sind und noch keine schwarze Zahlen schreiben. Voraussetzung ist aber ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.

b.       Kredite für kleine und mittlere Unternehmen

Kurzfristig sollen Kredite bis zu 50.000,- Euro durch das Land als Liquiditätshilfe zur Verfügung gestellt werden. Diese Hilfe wird dabei direkt von der NBank vergeben, ohne dass dafür Sicherheiten erbracht werden müssen.

c.       Beantragung

Die Beantragung für beide Programme soll am Mittwochnachmittag, 25.03.2020, ab 15 Uhr über das Kundenportal der NBank möglich sein. Interessierte können sich bereits vorab bei der NBank melden und registrieren. Unterlagen wie BWA, Jahresabschlüsse oder E/Ü-Rechnungen sind voraussichtlich mit einzureichen.

Da die Beantragung durch den Unternehmer Online auf der Seite der NBank erfolgen wird, empfehlen wir vorab die Registrierung im Kundenportal der NBank.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund von Testläufen für die neuen Kreditprogramme wird das Kundenportal von Dienstag, 24.03.22020 ab 15 Uhr bis voraussichtlich Mittwoch, 25.03.2020 12 Uhr nicht zur Verfügung stehen.

Die Inanspruchnahme von Zuschussprogrammen des Landes- und des Bundes darf nicht zu einer Überförderung führen. Es wird daher empfohlen, Mittel zunächst aus dem Zuschussprogramm des Landes und erst im zweiten Schritt, falls nötig, aus dem Bundesprogramm zu beantragen.

2.)    Niedersächsische Bürgschaftsbank – Sicherheiten für Unternehmen in Niedersachsen

a.       Bürgschaft als Sicherheit:

Sofern Sie Kreditlinien oder Darlehen zur Sicherung der Liquidität über Ihre Hausbank beantragen wollen und diese Sicherheiten benötigt, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank helfen.

Die Bürgschaftsbank übernimmt dabei 80%, maximal 2.500.000,- Euro des Kreditrisikos in Form einer Ausfallbürgschaft, um die Kreditvergabe der Hausbank zu ermöglichen. Bürgschaften bis 240.000,- € sollen in einem Expressverfahren innerhalb weniger Tage bewilligt werden.

b.       Beantragung:

Die Hausbank ist hier der erste Ansprechpartner und wird diese Option mit Ihnen besprechen, sofern Sicherheiten benötigt werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie alle relevanten Unterlagen für die Kreditbeantragung griffbereit haben.

Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen, der sich aktuell laufend ergebenden Neuerungen zu den Unterstützungsmaßnahmen und der überwiegend Kreditbasierten Hilfspakete sprechen Sie uns gerne an. Eine gute Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen zur Beantragung der Zuschüsse oder der Kredite, ermöglicht eine zügige und rasche Entscheidung und Bereitstellung der Mittel.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!

Marco Friederichs

Geschäftsführer der DIERKES CONSULT
mfriederichs@dierkes-partner.de | www.dierkes-partner.de