19. September 2019
Adieu gelber Schein

Eine Kopie an den Arbeitgeber, eine Kopie an die Krankenkasse.

So kennen wir es seit Jahrzehnten. Und nun heißt es wohl Abschiednehmen vom guten alten „gelben Schein“.

Das Kabinett hat am 18. September 2019 beschlossen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2021 digital übermittelt werden soll. Diese digitale Übermittlung soll dann künftig vom Arzt selbst erfolgen, und zwar sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber.

Auf den Weg gebracht vom Gesundheitsminister Jens Spahn und erweitert vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, ist diese Neuregelung Teil einer weiteren Bürokratieentlastung.

ABER:

  • Was erhält der Patient?
  • Was bedeutet dies für Sie als Arbeitgeber?
  • Was bedeutet dies für Sie als Arzt?

 

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Sabine Boldt
Steuerfachangestellte | Personalfachkauffrau
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