Im Arbeitsalltag gilt es, an vieles gleichzeitig zu denken. Wir helfen Ihnen, dabei die Übersicht zu behalten: Auf dieser Seite informieren wir Sie jeden Monat über wichtige Fälligkeitstermine für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, den aktuellen Stand der Basis- und Verzugszinssätze sowie den derzeitigen Verbraucherpreisindex. Darüber hinaus kündigen wir hier Dierkes Partner Veranstaltungen wie das Mittelstandsforum an, die Sie nicht verpassen sollten.

 

Veranstaltungstermine Dierkes Partner

shakehands unternehmer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

05.09.2007  

     Einweihung des neuen Dierkes Partner Standortes im Harburger Hafen

06.11.2007  

     Mittelstandsforum in Lüneburg

08.11.2007 

     Mittelstandsforum in Hamburg 

Vorträge des Mittelstandforums stehen nach den Veranstaltungen für Sie in der Rubrik "INTERN" als PDF zum Download bereit.

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Fälligkeitstermine: Juli 2007

Terminkalender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fällig am1:

 

10.7.2007 - Umsatzsteuer3(mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)

13.7.2007 - Ende der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer3 (mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)


27.7.2007 - Sozialversicherungsbeiträge

 

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. 

 

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können. 

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

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Fälligkeitstermine: August 2007

Terminkalender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fällig am1:

 

10.8.2007 - Umsatzsteuer3(mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)

15.8.2007 - Gewerbesteuer, Grundsteuer


29.8.2007 - Sozialversicherungsbeiträge

 

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. 

 

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können. 

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

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Fälligkeitstermine: September 2007

Terminkalender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fällig am1:

10.9.2007 - Umsatzsteuer3(mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)

                          Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag


26.9.2007 - Sozialversicherungsbeiträge

 

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. 

 

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können. 

2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

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Basiszins/Verzugszins

kleingeld und kurven

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verzugszinzsatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte

 

Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB

maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen

 

01.01.2002 - 30.06.2002 = 2,57 %

01.07.2002 - 31.12.2002 = 2,47 %

01.01.2003 - 30.06.2003 = 1,97 %

01.07.2003 - 31.12.2003 = 1,22 %

01.01.2004 - 30.06.2004 = 1,14 %

01.07.2004 - 31.12.2004 = 1,13 %

01.01.2005 - 30.06.2005 = 1,21 %

01.07.2005 - 31.12.2005 = 1,17 %

01.01.2006 - 30.06.2006 = 1,37 %

01.01.2006 - 21.12.2006 = 1,95 % 

01.01.2007 - 30.06.2007 = 2,70 % 

ab 01.07.2007 = 3,19 %

 

Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

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Verbraucherpreisindex (2000 = 100)

supermarkt einkaufswagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbraucherpreisindex 2007

Juni = 112,3; Mai = 112,2; April = 112,0; März = 111,6; Februar = 111,3; Januar = 110,9

 
Verbraucherpreisindex 2006
Dezember = 111,1; November = 110,2; Oktober = 110,3; September = 110,2; August = 110,6; Juli = 110,7; Juni = 110,3; Mai = 110,1; April = 109,9; März = 109,5; Februar = 109,5; Januar = 109,1

 

Verbraucherpreisindex 2005

Dezember = 109,6; November = 108,6; Oktober = 109,1; September = 109,1; August = 108,7; Juli = 108,6; Juni = 108,1; Mai = 108,0; April = 107,7; März = 107,6; Februar = 107,3; Januar = 106,9

 

Verbraucherpreisindex 2004

Dezember = 107,3; November = 106,2; Oktober = 106,6; September = 106,4; August = 106,7; Juli = 106,5; Juni = 106,2; Mai = 106,2; April = 106,0; März = 105,7; Februar = 105,4; Januar = 105,2

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.

Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

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