

05.09.2007
Einweihung des neuen Dierkes Partner Standortes im Harburger Hafen
06.11.2007
Mittelstandsforum in Lüneburg
08.11.2007
Mittelstandsforum in Hamburg
Vorträge des Mittelstandforums stehen nach den Veranstaltungen für Sie in der Rubrik "INTERN" als PDF zum Download bereit.
nach oben
Fällig am1:
10.7.2007 - Umsatzsteuer3(mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)
13.7.2007 - Ende der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer3 (mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)
27.7.2007 - Sozialversicherungsbeiträge
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
nach oben
Fällig am1:
10.8.2007 - Umsatzsteuer3(mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)
15.8.2007 - Gewerbesteuer, Grundsteuer
29.8.2007 - Sozialversicherungsbeiträge
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
nach oben
Fällig am1:
10.9.2007 - Umsatzsteuer3(mtl.), Lohn- u. Kirchensteuer, Soli.-Zuschlag2 (mtl.)
Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag
26.9.2007 - Sozialversicherungsbeiträge
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
nach oben
Verzugszinzsatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
01.01.2002 - 30.06.2002 = 2,57 %
01.07.2002 - 31.12.2002 = 2,47 %
01.01.2003 - 30.06.2003 = 1,97 %
01.07.2003 - 31.12.2003 = 1,22 %
01.01.2004 - 30.06.2004 = 1,14 %
01.07.2004 - 31.12.2004 = 1,13 %
01.01.2005 - 30.06.2005 = 1,21 %
01.07.2005 - 31.12.2005 = 1,17 %
01.01.2006 - 30.06.2006 = 1,37 %
01.01.2006 - 21.12.2006 = 1,95 %
01.01.2007 - 30.06.2007 = 2,70 %
ab 01.07.2007 = 3,19 %
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
nach oben
Verbraucherpreisindex 2007
Juni = 112,3; Mai = 112,2; April = 112,0; März = 111,6; Februar = 111,3; Januar = 110,9
Verbraucherpreisindex 2006
Dezember = 111,1; November = 110,2; Oktober = 110,3; September = 110,2; August = 110,6; Juli = 110,7; Juni = 110,3; Mai = 110,1; April = 109,9; März = 109,5; Februar = 109,5; Januar = 109,1
Verbraucherpreisindex 2005
Dezember = 109,6; November = 108,6; Oktober = 109,1; September = 109,1; August = 108,7; Juli = 108,6; Juni = 108,1; Mai = 108,0; April = 107,7; März = 107,6; Februar = 107,3; Januar = 106,9
Verbraucherpreisindex 2004
Dezember = 107,3; November = 106,2; Oktober = 106,6; September = 106,4; August = 106,7; Juli = 106,5; Juni = 106,2; Mai = 106,2; April = 106,0; März = 105,7; Februar = 105,4; Januar = 105,2
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
nach oben